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Richtig bewerben: 5 Fragen zur Unterschrift

In meiner Blog-Rubrik „Richtig bewerben“ erhalten Sie verschiedenste Tipps zur Jobsuche, angefangen von der Erstellung überzeugender Bewerbungsunterlagen bis hin zum Verhalten im Vorstellungsgespräch oder im Assessment Center

Heute geht es um 5 wichtige Fragen zur Unterschrift: 

1. Gehört immer noch eine Unterschrift in die Bewerbungsunterlagen?

Kurz und knapp geantwortet: In die Post-Bewerbung ja, in die elektronische Bewerbung nicht unbedingt. Da die Unterschrift aber immer eine schöne individuelle Note ist, empfehle ich die Unterschrift auch in der elektronischen Bewerbung.

2. Wohin gehört die Unterschrift?

im Anschreiben -> unter die Grußformel
im Lebenslauf -> unter die Orts- und Datumsangabe

3. Wie gestalte ich die Unterschrift?

Mit einem blauen Fineliner oder Füller können Sie eine stilvolle Unterschrift gestalten.

Für die elektronische Bewerbung scannen Sie einfach Ihre Unterschrift ein und speichern Sie als Grafik (z. B. als Dateityp jpg oder gif) ab. Diese Datei können Sie dann je nach Platzbedarf auch in ihrer Größe variieren, sodass Ihre Unterlagen ansprechend aussehen.

4. Sollte auch der Vorname ausgeschrieben sein?

Um noch einmal auf die individuelle Note zurückzukommen: Ja, der Vorname sollte auch ausgeschrieben werden. Kunden sagen dazu manchmal „Aber ich unterschreibe doch immer nur mit dem ersten Buchstaben meines Vornamens, dahinter mache ich einen Punkt, dann kommt der Nachname. Da müsste ich ja erstmal lange üben, damit der ausgeschriebene Vorname auch gut aussieht.“ 🙂 Ihre Entscheidung – ein ausgeschriebener Vorname ist meiner Meinung nach persönlicher. Aber letztlich entscheiden Sie, wie Sie es machen, denn die Bewerbung ist Ihre Visitenkarte.

5. Ist der Name auch noch in Klarschrift (PC-Schrift) zu ergänzen?

Das gehört in den Bereich der Freiheitsgrade bei der Erstellung einer Bewerbung. Wenn Ihnen das als Abschluss gefällt, dann bauen Sie Ihren Vornamen und Nachnamen ruhig noch einmal in Klarschrift (PC-Schrift) nach der handschriftlichen bzw. gescannten Unterschrift ein. Das ist aber kein Muss! Manchmal erübrigt sich diese Frage auch, weil am Ende des Dokumentes kein Platz mehr ist.

Ich wünsche Ihnen viel Erfolg bei der Erstellung Ihrer Bewerbungsunterlagen und bei Ihrer Jobsuche!

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