richtig-bewerben-e-mail-bewerbung

Richtig bewerben: Der „frühestmögliche“ Eintrittstermin“

In meiner Blog-Rubrik „Richtig bewerben“ erhalten Sie verschiedenste Tipps zur Jobsuche, angefangen von der Erstellung überzeugender Bewerbungsunterlagen bis hin zum Verhalten im Vorstellungsgespräch oder im Assessment Center

Heute geht es um die Frage nach dem geeigneten „frühestmöglichen Eintrittstermin“. 

Das übliche Prozedere

Sie wollen sich auf eine Stellenanzeige bewerben, in der Sie aufgefordert werden, Ihren „frühestmöglichen Eintrittstermin“ zu nennen. Der errechnet sich aus Ihrer Kündigungsfrist. Wenn Sie beispielsweise eine Kündigungsfrist von 6 Wochen zum Monatsende haben und heute, am 20. Juli, Ihre Bewerbung schreiben, kündigen Sie zum 30. September und können dem neuen Arbeitgeber zum 1. Oktober zur Verfügung stehen. Anderes Beispiel: Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate zum Quartalsende. Schreiben Sie heute Ihre Bewerbung, können Sie zum 31. Dezember kündigen und ab 1. Januar einen neuen Job übernehmen.

Sollten Bewerber den „frühestmöglichen Eintrittstermin“ nennen?

Ja, wenn in der Stellenanzeige dazu aufgefordert wird, sollten Sie auf jeden Fall Ihren frühestmöglichen Eintrittstermin nennen (so verhält es sich übrigens auch mit der Gehaltsvorstellung). Wenn in der Anzeige nichts davon erwähnt wird, müssen Sie es nicht angeben. Was in dem Fall, wo Sie eine längere Kündigungsfrist haben, auch ganz günstig sein kann. Sollte Ihre Kündigungsfrist allerdings nur kurz sein, ist das ein Vorteil für den neuen Arbeitgeber und auch für Sie, denn Sie sind dadurch schneller verfügbar als Ihre Mitbewerber – darum können Sie das Eintrittsdatum in diesem Fall auch erwähnen, obwohl nicht explizit danach gefragt wurde.

Kann man denn vielleicht früher aus dem Vertrag kommen?

Das kann man so pauschal nicht beantworten, es hängt immer vom Einzelfall ab.

Arbeiten Sie in einer Schlüsselfunktion, kann die Wahrscheinlichkeit sehr gering sein, dass Sie frühzeitig aus Ihrem Vertrag gelassen werden. Vielleicht ist es dem z. B. Unternehmen wichtig, dass Sie noch eine/n Nachfolger/in einarbeiten.

Vielleicht ist Ihre Schlüsselfunktion aber sehr vertrauenswürdig, sodass Ihnen nach der Kündigung weitere Informationen bzw. Interna unbedingt vorenthalten werden sollen. So kann es dann vorkommen, dass Sie frühzeitig freigestellt werden bzw. ein Aufhebungsvertrag geschlossen wird. 

Wenn die Kündigungsfrist (zu?) lang ist…

Dazu habe ich eine klare Haltung: Vertrag ist Vertrag. Wenn Sie nach Ihrer ausgesprochenen Kündigung Gespräche mit Ihrem aktuellen Arbeitgeber geführt und alles versucht haben, frühzeitig aus dem Vertrag zu kommen, es Ihnen aber nicht gestattet wird, dann heißt es durchhalten und „in den sauren Apfel beißen“. Sie haben einen Vertrag geschlossen und müssen diesen einhalten. Gegebenenfalls können Sie ja über Urlaubstage und Gleittage noch ein paar Tage rausholen.

Meiner Erfahrung nach warten Arbeitgeber auf den passenden Kandidaten. Jedem ist das oft heikle Thema Kündigungsfristen bewusst. Wenn der Eindruck entsteht, dass Sie alles versucht haben und es trotzdem mit einem früheren Einstieg nicht klappt, dann ist das so. Ich habe noch nie erlebt, dass man anstelle eines favorisierten Kandidaten die „B-Wahl“ bevorzugt, weil diese früher zur Verfügung steht. 

Kündigungen sind selten angenehm!

Ich habe Fälle erlebt, in denen der aktuelle Arbeitgeber die Auffassung vertrat „Na gut, wenn der Mitarbeiter sich für ein anderes Unternehmen entschieden hat, dann hat er ja auch innerlich bei uns gekündigt. Wir sollten dann schnell für eine Nachbesetzung und Einarbeitung sorgen und ihn ggf. früher ziehen lassen.“

Oder aber auch: „Bevor ich keinen Ersatz habe, passiert hier gar nichts mit vorzeitigem Ausscheiden. Außerdem dachte ich, dass ich meinem Mitarbeiter alle nur denkbare Förderung ermöglicht habe, keinen Tag früher darf er gehen.“ Natürlich kommt es immer wieder vor, dass es bei Kündigungen auch „menschelt“, da kann das Arbeitsverhältnis zwischen Führungskraft und Mitarbeiter noch so gut sein. Eine Kündigung ist einfach keine angenehme Situation, aber sie gehört zu einem Jobwechsel nun mal dazu. Also: Augen zu und durch.

Einen erfolgreichen Bewerbungsprozess wünsche ich Ihnen! 

Noch mehr Tipps

In verschiedenen Blog-Beiträgen oder auch in meinen Bewerbungstrainings in Frankfurt und im Rhein-Main-Gebiet erhalten Sie noch mehr Tipps für Ihre Bewerbung.

Wenn Sie Fragen haben, sprechen Sie mich gerne an! Hier finden Sie meine Kontaktdaten.

Kommentieren

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind markiert*